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Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist auf die Situation von Arbeitnehmern ausgerichtet und macht Angebote insbesondere für Ihre berufliche und politische Weiterbildung.

Neben ein- und mehrtägigen Einzelveranstaltungen bieten wir auch berufsbegleitende Zertifikatskurse und Fortsetzungsreihen als Bildungsurlaub an.

Die wichtigsten Aspekte zum Bildungsurlaub auf einen Blick:

 Fünf Tage Bildungsurlaub bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub.
 Freie Auswahl des Seminars und des Veranstalters.
 Information an den Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs.
 Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber kann bis drei Wochen vor Beginn des Seminars bei dringenden betrieblichen Erfordernissen oder Urlaubswünschen anderer ArbeitnehmerInnen erfolgen.
 Der Bildungsurlaub kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Somit haben Sie dann Anspruch auf 2 x 5 Tage Bildungsurlaub.

Nähere Infos zum Thema Bildungsurlaub entnehmen Sie unserem Fortbildungsprogramm oder nehmen Sie per e-mail, Fax oder Telefon Kontakt mit uns auf. Frau Heitmann, Tel.: 0202/2822-239, berät Sie gerne.

Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) zum Download (pdf-Dokument)

 

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ist der Spitzenverband für rund 3000 Mitgliedsorganisationen der sozialen Arbeit in NRW. [Mehr]